Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Ingrid Sommer, Freie Trauerrednerin
Sauerbruchstr. 4, 42781 Haan
E-Mail: info@wortebleiben.de
Telefon: +49 155 10587223
— nachfolgend „Auftragnehmerin" — und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern — nachfolgend „Auftraggeber" — über die Erbringung von Trauerredner-Leistungen sowie das Angebot „Lebensreise".
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
Die Auftragnehmerin erbringt folgende Leistungen:
- Trauerfeiergestaltung: persönliches Gespräch mit den Hinterbliebenen, individuelle Ausarbeitung der Trauerrede, Vorbereitung des Ablaufs, Leitung der Trauerfeier sowie Übergabe des schriftlichen Redemanuskripts als bleibendes Andenken.
- Lebensreise: schriftliche Aufzeichnung der Lebensgeschichte einer Person in Gesprächsform — von Kindheit bis Gegenwart — als persönliches Dokument. Dieses Angebot findet auf Anfrage statt; Umfang und Vergütung werden individuell vereinbart.
Weitergehende Leistungen — wie spirituelle Rituale, Musikbegleitung oder gesonderte Nachbegleitung — werden nach Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erbracht.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Leistung anfragt (mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular) und die Auftragnehmerin den Auftrag schriftlich — in der Regel per E-Mail — bestätigt. Mit Eingang der Auftragsbestätigung ist der Termin verbindlich reserviert.
Für das Angebot „Lebensreise" werden Umfang und Vergütung vor Vertragsbeginn in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festgehalten.
§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar für eine Trauerfeier beginnt bei 350 € und richtet sich nach Umfang der Leistung, Fahrtweg und individuellen Absprachen. Der genaue Betrag wird nach dem Erstgespräch schriftlich vereinbart.
Das Honorar ist nach Erbringung der Leistung fällig und wird nach der Trauerfeier in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen — auf das in der Rechnung angegebene Konto. Für das Angebot „Lebensreise" wird eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars zu Beginn des Projekts fällig; der Restbetrag ist bei Übergabe des fertigen Manuskripts zu begleichen.
Fahrtkosten sind im Honorar bis zu einem Radius von 20 km um Haan enthalten. Bei größeren Entfernungen werden Fahrtkosten nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden steuerlichen Kilometersatz abgerechnet und gesondert ausgewiesen.
Die Auftragnehmerin ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG; die Rechnung weist daher keine Umsatzsteuer aus.
§ 5 Stornierung und Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich (per E-Mail) kündigen. Da die Auftragnehmerin ab der Auftragsbestätigung Zeit reserviert und mit der inhaltlichen Vorbereitung beginnt, gelten folgende Stornierungspauschalen:
- Stornierung mehr als 5 Werktage vor der Trauerfeier: 30 % des vereinbarten Honorars
- Stornierung 2 bis 5 Werktage vor der Trauerfeier: 60 % des vereinbarten Honorars
- Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor der Trauerfeier: 85 % des vereinbarten Honorars
- Ausfall der Trauerfeier ohne vorherige Absage durch den Auftraggeber: 100 % des vereinbarten Honorars
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Auftragnehmerin ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung des tatsächlich entstandenen Schadens bleibt der Auftragnehmerin unbenommen, sofern dieser die Pauschale übersteigt.
Beim Angebot „Lebensreise" sind individuelle Stornierungsregelungen in der gesonderten Projektvereinbarung festzuhalten.
§ 6 Leistungsausfall durch die Auftragnehmerin
Kann die Auftragnehmerin den vereinbarten Termin aus unvorhersehbaren Gründen — insbesondere Krankheit, Unfall oder Notfall — nicht einhalten, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich nach besten Kräften um eine geeignete Vertretung. Kann keine zumutbare Ersatzperson gefunden werden, wird das Vertragsverhältnis aufgelöst; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit die Auftragnehmerin die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat.
§ 7 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Wird der Vertrag auf Distanz geschlossen (telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular), steht dem Auftraggeber als Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§§ 312g, 355 BGB).
Da Trauerfeiern in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Todesfall stattfinden, wird die Auftragnehmerin auf Wunsch des Auftraggebers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht des Auftraggebers nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung (§ 356 Abs. 4 BGB), sofern der Auftraggeber vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert. Diese Zustimmung erfolgt durch die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch die ausdrückliche Anfrage, die Leistung unmittelbar zu beginnen.
§ 8 Urheberrecht
Die von der Auftragnehmerin verfasste Trauerrede sowie alle schriftlichen Ausarbeitungen sind urheberrechtlich geschützte Werke (§§ 1, 2 UrhG). Das Urheberrecht verbleibt bei der Auftragnehmerin.
Der Auftraggeber erhält das Redemanuskript als bleibendes Andenken und darf es für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke nutzen — beispielsweise zum Nachlesen, Aufbewahren oder zum Teilen innerhalb der Familie und des nächsten Umfelds.
Jede darüber hinausgehende Nutzung — insbesondere Veröffentlichungen im Internet oder in Druckmedien sowie die Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken — bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
§ 9 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und in diesem Fall nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist in diesem Rahmen ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für technische Ausfälle (Mikrofon, Beschallungsanlage, Beleuchtung) am Ort der Trauerfeier, soweit diese außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
§ 10 Datenschutz
Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeber ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO). Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Mitgliedstaats.
Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gilt die gesetzliche Gerichtszuständigkeit. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Haan.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Die Auftragnehmerin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.